Ziel dieser AdA-Ausbildung

ist die Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung gemäß AEVO. Die Prüfung selbst wird dann vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer abgelegt. Zugangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Unterrichtsdauer: 120 UE.

Nach § 28 des Berufsbildungsgesetzes werden an die Eignung der Ausbilder besondere Anforderungen gestellt. „Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist.“ Die fachliche Eignung umfasst neben den für den jeweiligen Beruf erforderlichen berufsfachlichen Fertigkeiten und Kenntnissen auch die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse. Diese Kenntnisse sind Inhalt der Ausbildung und müssen in einer Prüfung nachgewiesen werden.

Ausbildung der Ausbilder

Aus dem Inhalt:

  • Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden
  • Förderung des Lernprozesses
  • Lerntechniken
  • Ausbildung in der Gruppe
  • Präsentationstechniken